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Wir stellen Ihnen unsere Tierschutzarbeit vor und freuen uns über Ihre Hilfe und Unterstützung

Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz Nr. 5 Tierschutzgesetz liegt vor.

22.08.2023

Liebe Unterstützer, Mitglieder und Freunde, wir stellen euch unsere neue Homepage vor. Über Anregungen würden wir uns freuen. Viel Spass beim  stöbern. Unsere Hunde brauchen euch. Danke

12.04.2023 Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 19.04.2023 um 20 Uhr. Die Mitgliederversammlung findet virtuell per Telefonkonferenz statt. Mitglieder, die teilnehmen möchten, werden um Rückmeldung für die Zugangsdaten gebeten.Tagesordnung: Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung, sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

  1. Wahl eines Protokollführers
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
  4. Abstimmung über Satzungsänderung Nach Vorlage der Steuerunterlagen für die Jahre 2020-2022 wurde durch das Finanzamt eine erforderliche Änderung des §12 unserer Satzung festgestellt, um weiterhin die Gemeinnützigkeit erteilen zu können. Der unten stehende markierte Passus muss konkretisiert werden, es muss eine ebenfalls als gemeinnützig anerkannte Organisation namentlich genannt werden.  Wir möchten hierfür Pfotenglück e.V. vorschlagen, Pfotenglück setzt sich wie wir für die Hunde in Cluj und speziell der Ecarisaj ein, wir sind diesem Verein über die Jahre freundschaftlich verbunden. Satzungsänderung zur Abstimmung: Aktueller Wortlaut: 12 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur während einer zu diesem Zweck einberufenen. 
  • 12 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur während einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung (Auflösungsversammlung) beschlossen werden. Die Auflösungdes Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke werden aus dem vorhandenen Vermögen zuerst Forderungen Außenstehender abgelöst. Das verbleibende Vermögen der Körperschaft fällt an den Verein „Pfotenglück e.V.“   (als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein beim Amtsgericht 32545 Bad Oeynhausen unter der Vereinsregister-Nummer VerR 1767) zwecks Verwendung für den Tierschutz. Wird die Auflösung des Vereins beschlossen, so sind die 1. Vorsitzende und die 2.Vorsitzende zu Liquidatoren ernannt, soweit von der Mitgliederversammlung nichtsanders bestimmt.